Geschichte

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Die Geschichte und Entwicklung der Fahrschulen

Auf dieser Seite liefern wir euch interessantes Hintergrundwissen rund um die Geschichte der deutschen Fahrschulen.

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Der alte Weg

Fahrschulen in Deutschland

Die erste deutsche Fahrschule wurde von Rudolf Kempf als „Auto-Lenkerschule“ der Kempf Privatfachschule in Aschaffenburg gegründet. Ihr erster Lehrgang begann am 7. November 1904. Teilnehmen durften Männer ab 17 Jahren, die ein amtliches Sittenzeugnis vorweisen konnten. Am ersten Lehrgang nahmen 36 technisch begabte Männer – Schlosser, Mechaniker, Autohändler – aus verschiedenen Nationen teil. Die zu dieser Zeit noch nicht vorgeschriebene Ausbildung sollte angehende Chauffeure auf ihren Beruf vorbereiten und in getrennten Kursen Fahrzeugbesitzern das Selbstfahren beibringen.

Der alte Weg

Fahrlehrerausbildung damals

Kempfs Fahrschule wurde von den Automobilherstellern begrüßt und unterstützt. Sie versprachen sich von einer guten Fahrausbildung ein größeres Käuferinteresse an den Automobilen. Am 17. November 1906 wurde Kempf allerdings wegen unsittlichen Benehmens die Erlaubnis zur Fahrerausbildung entzogen.

Bereits mit der Verordnung, betreffend die Ausbildung von Kraftfahrzeugführern vom 3. Februar 1910 wurde eine behördlich ermächtigte Person zur Ausbildung vorgeschrieben. Es konnte jedermann eine Ausbildung durchführen, wenn er Kenntnisse vom Fahren hatte.

Der neue Weg

Fahrlehrerausbildung heute

Neben einem Mindestalter von 22 Jahren und der Absolvierung einer 5-monatigen Ausbildung in einer Fahrlehrerausbildungsstätte (61 in der Bundesrepublik) ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ersatzweise das Abitur nötig. Ferner ist der Besitz der Führerscheinklassen BE, A und CE gefordert. Für die Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse BE ist eine 3-jährige Fahrpraxis nachzuweisen. Nach Ablegung einer Befähigungsprüfung erhält der Bewerber die Fahrlehrerlaubnis auf Probe, befristet auf zwei Jahre. Darauf folgt ein 4½ Monate dauerndes Praktikum in einer Ausbildungsfahrschule.

Der alte Weg

Fahrschulen in Deutschland

Die erste deutsche Fahrschule wurde von Rudolf Kempf als „Auto-Lenkerschule“ der Kempf Privatfachschule in Aschaffenburg gegründet. Ihr erster Lehrgang begann am 7. November 1904. Teilnehmen durften Männer ab 17 Jahren, die ein amtliches Sittenzeugnis vorweisen konnten. Am ersten Lehrgang nahmen 36 technisch begabte Männer – Schlosser, Mechaniker, Autohändler – aus verschiedenen Nationen teil

Der alte Weg

Fahrlehrerausbildung damals

Kempfs Fahrschule wurde von den Automobilherstellern begrüßt und unterstützt. Sie versprachen sich von einer guten Fahrausbildung ein größeres Käuferinteresse an den Automobilen. Am 17. November 1906 wurde Kempf allerdings wegen unsittlichen Benehmens die Erlaubnis zur Fahrerausbildung entzogen.

Bereits mit der Verordnung, betreffend die Ausbildung von Kraftfahrzeugführern vom 3. Februar 1910 wurde eine behördlich ermächtigte Person zur Ausbildung vorgeschrieben. Es konnte jedermann eine Ausbildung durchführen, wenn er Kenntnisse vom Fahren hatte.

Der neue Weg

Fahrlehrerausbildung heute

Neben einem Mindestalter von 22 Jahren und der Absolvierung einer 5-monatigen Ausbildung in einer Fahrlehrerausbildungsstätte (61 in der Bundesrepublik) ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ersatzweise das Abitur nötig. Ferner ist der Besitz der Führerscheinklassen BE, A und CE gefordert. Für die Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse BE ist eine 3-jährige Fahrpraxis nachzuweisen. Nach Ablegung einer Befähigungsprüfung erhält der Bewerber die Fahrlehrerlaubnis auf Probe, befristet auf zwei Jahre. Darauf folgt ein 4½ Monate dauerndes Praktikum in einer Ausbildungsfahrschule.