Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h und Arbeitsmaschinen
bis 25 km/h
Theorie: 12 Lektionen allgemeiner Stoff, 2 Lektionen spezifischer Stoff
Übungsfahrten: keine
Sonderfahrten: keine
Prüfung: nur Theorie
Mindestalter: 16 Jahre
Für die Fahrerlaubnis der Klasse L besteht keine Probezeit
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