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Radarwarngeräte

Die Benutzung in Kraftfahrzeugen steht vom 1. März 2002 an unter Strafe. Verboten ist die Benutzung oder auch nur das Betriebs-bereite Mitführen von Warngeräten, die Geschwindigkeitskontrollen der Polizei anzeigen oder stören. Der neue Absatz im Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung war zu Jahresbeginn in Kraft getreten. Jedoch wurde eine zweimonatige Übergangsfrist festgelegt. Wer künftig mit einem Warngerät erwischt wird, muss ein Bußgeld von 75 Euro zahlen. Außerdem bekommt er vier Punkte im Flensburger Verkehrssünderregister. Zudem müssen die Nutzer damit rechnen, dass die Polizei das Gerät beschlagnahmt und der Regulierungs-behörde für Telekommunikation und Post zur Vernichtung übergibt.

Neuregelung des Kreisverkehrs

Seit 1. Februar gibt es eine neue Verkehrsregelung: Wer in den Kreisverkehr einfährt, muss generell warten. Wer im Kreis fährt, hat Vorfahrt. Während das Blinken bei der Einfahrt in den Kreisverkehr nicht notwendig ist, muss wie bisher beim Verlassen des Kreisverkehrs geblinkt werden. Ein neues Verkehrszeichen (blaue Ronde mit drei gekrümmten Pfeilen gegen den Uhrzeigersinn) soll für Sicherheit im Kreisverkehr sorgen.

Präzisierung des Reißverschluss-Systems

Richtig einreihen lernt jeder in der Fahrschule. Theoretisch. Praktisch kapiert es kaum einer. Das Reißverschlusssystem sorgt immer wieder für Probleme. Daher wurde die Straßenverkehrsordnung zum Thema Reißverschlusssystem jetzt präzisiert. Die StVO sieht nun verbindlich vor, dass Autofahrer bis an die Straßenverengung heranfahren und sich erst unmittelbar vor der Engstelle auf die andere Fahrspur einfädeln dürfen. Das Bußgeld beträgt immerhin 10 bis 35 Euro. Geahndet wird übrigens nicht nur das „Reinschneiden“ der Fahrzeuge auf der durchgehenden Spur, auch das Behindern eines spurwechselnden Autos kann kostspielige Folgen haben.

Präzisierung des Reißverschluss-Systems

Richtig einreihen lernt jeder in der Fahrschule. Theoretisch. Praktisch kapiert es kaum einer. Das Reißverschlusssystem sorgt immer wieder für Probleme. Daher wurde die Straßenverkehrsordnung zum Thema Reißverschlusssystem jetzt präzisiert. Die StVO sieht nun verbindlich vor, dass Autofahrer bis an die Straßenverengung heranfahren und sich erst unmittelbar vor der Engstelle auf die andere Fahrspur einfädeln dürfen. Das Bußgeld beträgt immerhin 10 bis 35 Euro. Geahndet wird übrigens nicht nur das „Reinschneiden“ der Fahrzeuge auf der durchgehenden Spur, auch das Behindern eines spurwechselnden Autos kann kostspielige Folgen haben.

Neuregelung des Kreisverkehrs

Seit 1. Februar gibt es eine neue Verkehrsregelung: Wer in den Kreisverkehr einfährt, muss generell warten. Wer im Kreis fährt, hat Vorfahrt. Während das Blinken bei der Einfahrt in den Kreisverkehr nicht notwendig ist, muss wie bisher beim Verlassen des Kreisverkehrs geblinkt werden. Ein neues Verkehrszeichen (blaue Ronde mit drei gekrümmten Pfeilen gegen den Uhrzeigersinn) soll für Sicherheit im Kreisverkehr sorgen.